Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Fotoblum, 3100 St. Pölten (nachfolgend „Vermieter“), gelten für die Miete der auf der Website des Vermieters dargestellten Fotobox und Selbstabholer Fotobox inklusive allfälliger Verbrauchsmaterialien.
1.2. Soweit nichts anderen vereinbart ist, gelten in jedem Falle die AGB.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die auf der Website des Vermieters beschriebene Fotobox stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage seitens des Mieters.
2.2. Der Mieter bekommt ein schriftliches Angebot per E-Mail. Sobald der Mieter darauf antwortet, dass er dieses Angebot fix annimmt, ist der Vertrag zustande gekommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Stornierungsfristen mit den gestaffelten Stornierungskosten lt. Punkt 3.2
2.3. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (zB. mündlich, per E-Mail) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Vertragliches Rücktrittsrecht & Stornierung
3.1. Der Mieter kann jederzeit vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch eine entsprechende Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Tritt der Kunde fristgerecht vom Vertrag zurück, so wird der Vermieter ihm die ggf. bereits gezahlte Miete innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung an den Vermieter verwendet hat.
3.2. Bei Stornierung durch den Mieter fallen folgende Kosten an:
bis 14 Tage vor Buchungsdatum – EUR 180,00
ab 14 Tage vor Buchungsdatum – 100% der Angebotssumme
3.3. Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
3.4. Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz. Dem Vermieter stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers an sämtlichen mit dem Mietgegenstand angefertigten digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Vermieter überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht, das auch die Weitergabe an Dritte, die den Mietgegenstand während der Mietdauer nutzen, umfasst, für die im Rahmen dieses Vertrages mit dem Mietgegenstand angefertigten Fotos. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Auftraggeber gestattet. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Entgelts durch den Mieter über.
3.5. Die digitalen Aufzeichnungen verbleiben beim Vermieter. Der Vermieter wird dem Mieter alle angefertigten Fotos digital auf DVD/CD-Rom oder per elektronischem Versand (Email, Wetransfer oder ähnliches) zur Verfügung stellen.
3.6. Eine Löschung der digitalen Aufzeichnungen erfolgt nach freiem Ermessen des Vermieters. Der Vermieter ist nicht zur Speicherung oder zur Aufbewahrung verpflichtet. Eine Herausgabe an den Mieter erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Mieter herauszugeben, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Mietvertrages erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Unter einem erklärt der Auftragnehmer sowie mit seinem Einverständnis tätige Dritte, dass sämtliche Bildaufnahmen zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt – insbesondere zu Werbezwecken – in Medien jeglicher Form veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet und vermietet sowie digitalisiert, elektronisch gespeichert und verändert werden dürfen. Dies erfolgt insbesondere ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, Erzeugnisse, Unternehmen oder Werbemittel. Weiters, dass aus der Zurverfügungstellung und Veröffentlichung oder sonstiger Nutzung des Bildmaterials keinerlei Honoraransprüche gegen den Vermieter oder sonstige Dritte geltend machen werden. Die gegenständliche Erklärung ist unwiderruflich und unbefristet. Auf eine Anfechtung dieser Erklärung aus welchem Rechtsgrund auch immer wird verzichtet.
4. Übergabe der Fotobox
4.1. Die Überlassung der Fotobox erfolgt grundsätzlich persönlich. Der Vermieter oder Mitarbeiter des Vermieters liefern die Fotobox und nehmen diese in Betrieb. Weiters wird nach Möglichkeit eine Person vor Ort an der Fotobox eingeschult. Bei der Selbstabholer Fotobox erfolgt die Übergabe ebenfalls persönlich im Zentrallager.
4.2. Falls die Überlassung der Fotobox an den Mieter nicht möglich sein sollte, trägt der Mieter die Kosten für den Transport (amtliches Kilometergeld + Zeitpauschale) sowie die Mietkosten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.
4.3. Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholtermin der Selbstabholerfotobox erscheinen, so fallen die Stornierungskosten wie in Punkt 3.2. angeführt an.
5. Miete und Zahlungsbedingungen
5.1. Die auf der Homepage des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Etwaige Extra Fahrtkosten werden gesondert angegeben.
5.2. Änderungen am Layout sowie Personalisierung des Druckdesigns können gesondert beim Vermieter geordert werden.
5.3. Die angeführte Gesamtmiete im Angebot beläuft sich für die gesamte Mietdauer der Fotobox sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte der Mieter die Überweisung des gesamten Betrages im Voraus unterlassen, so entsteht kein Anspruch auf die Mietung der Fotobox falls nichts anderes vereinbart wurde.
6. Gebrauch der Fotobox
6.1. Die Fotobox darf nur in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden.
6.2. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die Fotobox selber weiter zu vermieten und/oder diese kommerziell zu verwenden. Sollte der Mieter die Fotobox widerrechtlich verwenden, so verpflichtet sich der Mieter zu einer Zusatzzahlung in Höhe von EUR 600,00.
6.3. Die Fotobox, das Hintergrundsystem sowie die Accessoires sind pfleglich und in angemessenen Umgang zu behandeln. Für jegliche Beschädigung kommt der Mieter ausnahmslos auf. Die Kosten für die Beschädigung/Diebstahl der Accessoires/Hintergrundsystem werden wie folgt berechnet:
-beschädigte/gestohlene Accessoires 50,00€ pauschal
-beschädigtes Hintergrundtuch 100,00€/Stück
-beschädigtes Stützsystem 200,00€/Stück
6.4. Kindern und Jugendliche ist die Verwendung der Fotobox ausdrücklich untersagt (ausgenommen Kids Paket) Eltern haften für ihre Kinder.
7. Pflichten des Mieters
7.1. Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox pfleglich und in einem angemessenen Umfang zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Umgang mit der Fotobox seinen Gästen dementsprechend zu erläutern.
7.2. Bei Beschädigungen/Diebstahl der Fotobox kommt der Mieter ausnahmslos auf.
7.3. Nach Gebrauch der Fotobox trägt der Mieter Sorge dafür, die Fotobox sicher und verschlossen in einer Räumlichkeit zu verwahren bis die Fotobox vom Vermieter abgeholt wird oder vom Mieter im Zentrallager zurückgegeben wird.
7.4. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren die Fotobox benützen ohne Aufsicht der Eltern. Die Benützung erfolgt auf eigene Verantwortung.
8. Änderung der Fotobox
8.1. Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Fotobox vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder der Verbesserung dienen. Der Mieter hat in diesem Fall kein Recht zur Kündigung des Vertrages.
8.2. Änderungen oder Umbauten durch den Mieter der Fotobox sind ausdrücklich untersagt. Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox in dem Zustand bei der Übergabe an den Vermieter zurückzugeben.
9. Vorgehensweise bei Mängeln oder Problemen
9.1. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu melden.
9.2. Die Behebung von Mängeln oder Problemen erfolgt durch kostenlose Nachbesserung durch den Vermieter. Dem Vermieter wird dafür ein ausreichendes Zeitfenster zugestanden.
9.3. Eine Kündigung durch den Mieter ist erst rechtens, wenn der Vermieter das Problem/den Mangel in einem zumutbaren Zeitfenster nicht behebt oder die Behebung verweigert.
10. Haftung
10.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10.2. Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße Benützung der Fotobox. Bei unsachgemäßer Nutzung der Fotobox übernimmt der Mieter die volle Haftung.
10.3. Für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren ist die Benützung der Fotobox untersagt. Für etwaige Schäden an der Fotobox oder an Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigten vollumfänglich.
10.4. Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden die durch Gäste welche die Fotobox benützen entstanden sind. Der Mieter erklärt sich außerdem bereit, die Benützer der Fotobox ausreichend zu unterweisen und auf etwaige Gefahren hinzuweisen.
11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
11.1. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer beträgt einen Abend, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
11.2. Die Miete beginnt mit Überlassung der Fotobox an den Mieter.
11.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
12. Rückgabe der Fotobox
12.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Fotobox in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
12.2. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Fotobox zu ersetzen.
12.3. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an den Accessoires zu ersetzen.
12.4. Die Fotobox wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wie vereinbart abgeholt oder zurück gebracht. Der Abholtermin wird dem Mieter rechtzeitig vom Vermieter mitgeteilt. Der Rückgabetermin der Selbstabholerfotobox wird dem Mieter mitgeteilt. Dieser ist in jedem Fall einzuhalten. Sollte der Mieter dies nicht tun, so gilt die Regelung wie in 4.4 angeführt.
12.5. Bei Überschreitung der vertraglich geregelten Mietdauer der Fotobox behält sich der Vermieter vor, eine Pauschale von EUR 200,00 pro angefangenen Tag zu verrechnen. Bei Benützung der Fotobox wird zusätzlich eine Pauschale von EUR 300,00 pro angefangenen Tag verrechnet.